Der Partner-Pass in Geldbörsengröße beinhaltet auch eine „kleine Patientenverfügung“ für die Absicherung im Notfall, bei längerer Abwesenheit, Krankheitsfall oder im Urlaub. Man kann mit dem Partner-Pass jedoch nicht auf die Behandlung des Patienten einwirken.
Praktisch für Lebenspartner, Wohngemeinschaften, Freunde und Nachbarn, aber auch für Eheleute oder für alleinstehende Personen mit jeweils einer Vertrauensperson.
Der Partner-Pass ist eine Vollmacht, mit der zwei Vertrauenspersonen ihre Zusammengehörigkeit belegen und sich durch gegenseitige Standard-Vollmachten schnell und unbürokratisch gegenseitig helfen können. Dies betrifft Geschäfte des täglichen Lebens und Behördengänge, aber auch das Besuchsrecht im Krankenhaus und die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, um Auskunft über den Gesundheitszustand seines Partners zu erhalten.
Zusätzlich beinhaltet der Partner-Pass unabhängig von den gegenseitigen Vollmachten einen Organspende-Ausweis.
Der Partner-Pass ist übersichtlich und leicht auszufüllen. Das System des Partner-Passes schließt Missbrauch weitestgehend aus: Partner kann jede Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sein (z.B. Eheleute, Verwandte, Freunde, Nachbarn oder Bekannte). Jeder der beiden Partner füllt einen Pass auf identische Weise aus. Mit der gegenseitigen Unterschrift sowie Personalausweisnummern und einem gemeinsamen Passfoto beider ist er 10 Jahre lang gültig. Bei Ausübung der Vollmacht müssen immer beide Pässe vorliegen. Er kann jederzeit (auch einseitig) widerrufen werden, z.B. wenn ein Partner seinen Pass zur Ausübung der Vollmacht nicht aus der Hand gibt oder seinen Pass vernichtet. Dann ist das zweite Exemplar ebenfalls wertlos.
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