Regensburg: Der Partner-Pass (vor ca.12 Jahren entwickelt) kommt gut an. Jede volljährige Person kann ihn zusammen mit einer Vertrauensperson einsetzen.
Über 23.000 Menschen haben bereits den von Wolfgang Kerscher (Dipl. Ing. FH + eingetragener Erfinder) entwickelten Partner-Pass. Der Partner-Pass, auch die „kleine Patientenverfügung“ in Geldbörsengröße genannt, ist eine gegenseitige Vollmacht (ohne Verpflichtungen), ebenso einfach wie genial, klein, handlich und sehr hilfreich.
Mit dem -übrigens vom Berliner Gesundheitssenator und auch der Gewerkschaft der Polizei empfohlenen Partner-Pass- können sich volljährige Personen bei Geschäften des täglichen Lebens oder auch bei Abwesenheit wie z.B. im Urlaub gegenseitig unbürokratisch und schnell helfen.
Auch das jederzeitige Besuchsrecht im Krankenhaus und ärztliche Informationen kann man damit erhalten. (Aufhebung der Ärztlichen Schweigepflicht)
Der Partner-Pass kann auch eine wichtige Ergänzung zur vermutlich millionenfach vorhandenen Patientenverfügung sein.
Auf der Rückseite des Partner-Passes befindet sich zusätzlich der Organspende-Ausweis. Dieser kann unabhängig vom Partner ausgefüllt werden.
Der Partner-Pass sagt klar aus: Ich habe eine Vertrauensperson, der ich nach den Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmte Rechte übertragen habe und dadurch aber keinerlei Verpflichtungen übernehmen muss.
Was kaum bekannt ist: Laut BGB gilt die Schweigepflicht für Ärzte und Krankenhauspersonal generell auch bei Ehe-Paaren, wenn keine schriftliche Aufhebung derselben vorhanden ist.
So einfach funktioniert der Partner-Pass: Jeder der beiden Partner füllt einen Pass aus. Mit der gegenseitigen Unterschrift sowie Personalausweisnummern und einem gemeinsamen Passfoto beider Personen (muss nicht biometrisch sein und kann somit auch mit dem Handy erstellt werden); ist der Partner-Pass zehn Jahre gültig.
Der Partner-Pass benötigt keine weitere Beglaubigung und kann jederzeit auch einseitig widerrufen werden; wird ein Pass vernichtet, oder man legt diesen nicht vor, so ist der zweite ebenfalls wertlos.
Unabhängig vom Partner-Pass kann jeder Einzelne zusätzlich eine umfassendere Patientenverfügung für sich selbst besitzen oder erstellen.
Viele, besonders junge Leute, haben keine Patientenverfügung, weil diese ihnen zu weitreichend ist. Ihnen genügt, wenn ihr Partner (oder Vertrauensperson) sie im Notfall im Krankenhaus besuchen darf und der behandelnde Arzt Auskunft über den Gesundheitszustand erteilen darf. Der Partner-Pass in der Geldbörse erfüllt den gewünschten Zweck.
Weitere Informationen und Möglichkeit zur Bestellung des Partner-Passes gibt es im Internet unter www.partner-pass.de oder Ruf: 0941-71445
Jeder Pass kostet 18,50 Euro inkl. MwSt. und einmalig 2,90 Euro Versand, wobei jeder Partner seinen eigenen Pass benötigt.
Gut zu wissen!: Der Partner-Pass gibt mehr Sicherheit und Entspannung im Urlaub. Zum Beispiel wurde einem Nürnberger Bürger (Name ist uns bekannt) bei einem Urlaub in Mallorca die Geldbörse mit allen Dokumenten gestohlen. Bei der Anzeige im spanischen Polizeirevier konnte er sich logischerweise nicht ausweisen. Die Rettung war der zweite Partner-Pass seiner Lebensgefährtin in dem sein Bild, seine Unterschrift und Personalausweisnummer waren. (könnte auch per E-Mail oder Fax schnell zugesendet werden). Der Nürnberger Tourist brauchte keine aufwendige Fahrt zum Deutschen Konsulat und das Einchecken am Airport verlief problemlos. (Es ist durchaus möglich, dass alle EU-Länder so handeln). Dank Partner-Pass, Geld und Zeit gespart.
Wolfgang Kerscher